Jobsharing

Jobsharing gewinnt gerade in Führungspositionen an immer größerer Beliebtheit. Beim Jobsharing teilen sich zwei oder mehrere Arbeitnehmer eine Vollzeitstelle. Es werden dabei sowohl die Aufgaben als auch die Verantwortung geteilt.

Die Vorteile von Jobsharing

Das Jobsharing bringt eine Vielzahl von Vorteilen für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Einige möchten wir Ihnen hier aufzeigen:

  • flexible und variable Arbeitszeiten
  • gesteigerte Vereinbarkeit von Familie und Beruf/ Work-Life-Balance für zu mehr Zufriedenheit
  • weniger Fehler durch Vier-Augen-Prinzip
  • besserer Ausgleich im Fall von Urlaub und Krankheit, klare Vertreterregelung (wenn vertraglich fixiert)
  • gabenorientierter Einsatz, weil die Position von zwei Personen mit unterschiedlichen Kompetenzen ausgefüllt wird
  • bessere Verteilung von Verantwortung
  • mehr Innovation und Entwicklung im Unternehmen durch unterschiedliche Blickwinkel

Die Nachteile von Jobsharing

Neben all den positiven Aspekten gibt es auch ein paar Nachteile, die es abzuwägen gilt:

  • Höhere Verwaltungs- und Organisationsaufwand für das Unternehmen
  • zum Teil höhere Lohn- und Nebenkosten für eine Vollzeitstelle
  • erhöhtes Konfliktpotenzial, wenn die Jobsharing-Partner nicht zueinander passen
  • Zusätzliche Zeitinvestition, für das 4-Augen-Prinzip.

Um die Gefahr eines möglichen Konfliktpotenzials durch einen nicht passenden Partner zu mindern, unterstützen wir Sie gern bei der Personalauswahl durch unsere Assessmentcenter- und weitere Recruiting-Unterstützungsangebote.

Welche Eigenschaften sollte ein Jobsharer mitbringen?

Nicht jeder Arbeitnehmer bringt die Voraussetzungen für das Jobsharing.
Folgende Eigenschaften sollte ein Arbeitnehmer mitbringen:

  • Koordinationsgeschick
  • Vertrauen zum Jobsharing-Partner
  • Kompromissbereitschaft
  • Kooperationsbereitschaft
  • Flexibilität
  • Kommunikationstalent

Neben den Eigenschaften des Arbeitnehmers sollte das Unternehmen auch bereit sein, dieses Model der Arbeitsteilung ihren Mitarbeitern anzubieten, denn ohne Unterstützung des Managements und der Personalabteilung hat dieses Modell nur wenig Chancen auf Erfolg. Die Aufgabengebiete und die Verantwortlichkeiten müssen klar im Arbeitsvertrag geregelt und abgegrenzt werden.
Sie möchten wissen, ob Jobsharing zu Ihrem Unternehmen passt? Sprechen Sie uns an!

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